Wie lege ich eine Aufbewahrungsfrist für Kundendaten gemäß der DSGVO fest?

In diesem Artikel wird erklärt, wo die Datenaufbewahrungsfrist festzulegen ist, um die DSGVO-Vorschriften einzuhalten.

Um der DSGVO gerecht zu werden, kannst du eine Aufbewahrungsfrist festlegen, nach der alle Kundendaten von Kunden gelöscht werden, die deinen Salon innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht besucht haben. Sobald diese Frist festgelegt ist, löscht Phorest automatisch alle Kunden, die deinen Salon länger als die festgelegte Frist nicht besucht haben.  Dies ist ein dauerhafter Vorgang und kann nicht rückgängig gemacht werden, im Gegensatz zur Archivierungsfunktion, die rückgängig gemacht werden kann. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Gehe zu Manager und dann Einstellungen

2. Gehe auf der Registerkarte "Allgemein" auf Kunden und wähle dann im Dropdown-Menü unter Datenaufbewahrungsfrist (DSGVO) deine bevorzugte Einstellung aus.

 

2021-12-13_12_50_07-.png

Versäume es nicht, nach jeder Änderung auf Speichern zu klicken.

 

Phorest überprüft jetzt automatisch das System und vergisst alle Kunden, die den Salon seit so vielen Jahren nicht mehr besucht haben, wie du eingestellt hast.  Wenn du zum Beispiel 2 Jahre einstellst, überprüft Phorest täglich alle Kunden, die deinen Salon in den letzten 2 Jahren nicht besucht haben, und löscht sie.  

Hinweis: Das System vergisst nur diesen Kunden und löscht daher nur sensible Kundendaten.  Alle Zahlen, die diesen Kunden betreffen, werden anonym gehalten, um die Finanzberichte nicht zu verfälschen. 

Weitere Informationen über das Recht des Kunden auf Datenlöschung findest du hier.

War dieser Beitrag hilfreich?
2 von 4 fanden dies hilfreich