Wie lege ich eine Aufbewahrungsfrist für Kundendaten gemäß der DSGVO fest?

In diesem Artikel wird erklärt, wo die Datenaufbewahrungsfrist festzulegen ist, um die DSGVO-Vorschriften einzuhalten.

Datenvorschriften in deiner Region, wie z.B. die DSGVO, können dich dazu verpflichten, die persönlichen Daten von Kund:innen nach einer bestimmten Zeit zu löschen, wenn sie dein Geschäft nicht besucht haben.

In Phorest kannst du eine Datenaufbewahrungsfrist festlegen, die automatisch die persönlichen Daten von Kund:innen löscht, die deinen Salon innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht besucht haben. In der Regel wird dieser Zeitraum von deiner Versicherung vorgegeben.

Um eine Datenaufbewahrungsfrist festzulegen, gehe zu Manager > Einstellungen.

Wichtig: Dies ist ein dauerhafter Vorgang und kann nicht rückgängig gemacht werden, im Gegensatz zur Archivierungsfunktion, die rückgängig gemacht werden kann.

Gehe auf der Registerkarte "Allgemein" zu Kunden und wähle eine Option aus dem Dropdown-Menü Datenaufbewahrungsfrist (DSGVO). Klicke auf die Schaltfläche Speichern.

Phorest löscht automatisch die personenbezogenen Daten von Kund:innen, die dein Geschäft nicht innerhalb der angegebenen Aufbewahrungsfrist besucht haben.

Hinweis: Dadurch werden keine Finanz- oder Transaktionsdaten aus deinen Berichten entfernt. Stattdessen werden die Daten der gelöschten Kund:innen als "Anonym" gekennzeichnet.

Persönliche Daten manuell 'vergessen'

Du kannst die Daten einer Kundschaft auch manuell 'vergessen', wenn eine Kundschaft dies wünscht.

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