Wie trage ich die Versteuerung auf Trinkgeld ein, also den MwSt-Satz der Unternehmer:innen?

Die Trinkgeld-Funktion unterscheidet zwischen Arbeitnehmer:innen, deren Trinkgeld steuerfrei ist, und Unternehmer:innen, die das Trinkgeld versteuern müssen.

Bei den Unternehmer:innen wird die Versteuerung des Trinkgelds in den Berichten und der TSE  ausgewiesen entsprechend dem Mehrwertsteuersatz, der bei dieser Person eingetragen ist.

Wichtig: Bevor du als Unternehmer:in Trinkgeld entgegennimmst, trage zunächst deinen Steuersatz ein.

Es ist nicht erforderlich, bei den Arbeitnehmer:innen an dieser Stelle einen Eintrag zu machen. Wenn nichts ausgewählt ist, wird standardmäßig keine Versteuerung ausgewiesen.

Um deinen Steuersatz auf Unternehmer:innen-Trinkgeld einzutragen, gehst du auf Manager > Mitarbeiter und wählst dich aus der Liste der Mitarbeiter:innen aus. Auf der Registerkarte Einstellungen gibt es einen Eintrag Steuersatz für Trinkgelder. Dort wählst du den zutreffenden MwSt-Satz aus.

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Hinweis: Phorest bietet an dieser Stelle diejenigen MwSt-Sätze zur Auswahl an, die unter Manager > Einstellungen > Finanzielles > Mehrwertsteuer unter Dienstleistungs-MwSt hinterlegt sind.

 

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