In diesem Artikel wird erklärt, was die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland bedeutet und was das für dich bedeutet.
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Meldepflicht in Deutschland
Unternehmen, die eine elektronische oder digitale Kassenführung nutzen, unterliegen in Deutschland der Meldepflicht. Diese basiert auf der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sowie dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?
Alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) unterliegen der Meldepflicht. Dazu zählen:
- Elektronische Registrierkassen
- PC-Kassensysteme
- POS-Terminals mit Kassensoftware
- Taxameter und Wegstreckenzähler (bei Taxi- und Mietwagenunternehmen)
Bis wann muss die Meldung erledigt sein?
Für Kassensysteme gelten folgende Fristen:
- vor dem 1. Juli 2025 angeschafft: Diese müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- ab dem 1. Juli 2025 angeschafft: Diese sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.
Kümmert sich Phorest um die Meldung, oder muss ich selbst etwas tun?
Phorest übernimmt die Meldung vollständig für dich, sodass du dich um nichts kümmern musst. Dadurch sparst du dir auch zusätzliche Kosten, zum Beispiel für deine Steuerberatung oder externe Unterstützung.
Gemeinsam mit unserem Fiskalisierungspartner sorgt Phorest dafür, dass alle Meldungen automatisch und korrekt durchgeführt werden – selbstverständlich ohne zusätzliche Gebühren, da diese Leistung bereits in deinem jährlichen TSE-Abo enthalten ist.
Damit alles reibungslos funktioniert, ist es wichtig, dass deine bei Fiskaltrust hinterlegten Daten – wie Firmenname, Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID – aktuell sind. In Zusammenarbeit mit Fiskaltrust werden wir dir in Kürze einen Link zusenden, über den du deine Daten einfach überprüfen kannst. Bitte halte daher Ausschau nach einer entsprechenden Nachricht.
Kann ich die Meldung auch selbst über ELSTER machen?
Du kannst die Meldungen selbstverständlich selbst durchführen. Bitte beachte jedoch, dass Phorest in diesem Fall keine Unterstützung anbietet. Das Finanzamt benötigt dafür folgende Daten von dir:
- Steuernummer des Unternehmens
- Art der Kasse: Elektronische Registrierkasse
- Hersteller und Modell: Phorest GmbH
- Seriennummer der Kasse: steht auf deinen Belegen (Siehe rote Markierung auf dem Bespielbeleg unten)
- Verwendete technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Cloud TSE
- Datum der Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme: Dieses Datum entspricht dem Zeitpunkt, an dem der „Startbeleg“ in deinem Phorest ausgestellt wurde. Du findest ihn unter Manager » Belege. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um das Datum, an dem dein Konto aktiviert oder von uns eingerichtet wurde. Wenn du Phorest seit 2021 nutzt, sollte der Startbeleg zwischen dem 21.09. und 29.09.2021 ausgestellt worden sein.