Neue EU-Gutscheinrichtlinie: Kann ich Gutscheine mit und ohne Mehrwertsteuer bei Verkauf nutzen?

Ja, du kannst Gutscheine entweder mit Mehrwertsteuer verkaufen oder ohne. Es geht nur entweder oder. Du kannst nicht wechseln - ein Gutschein so, ein Gutschein so.

Wir empfehlen Saloninhabern mit Einführung der neuen EU-Gutscheinrichtlinie ab 1.1.2019, nur Einzweckgutscheine mit Mwst.-Ausweis beim Verkauf, anzubieten. Kaum ein Salon hat unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und der Ort der Einlösung ist auch klar.

Bitte halte Rücksprache mit deinem Steuerberater!

Standardmäßig sind Gutscheine in Phorest Mehrzweckgutscheine, das heißt, dass bei Verkauf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Du kannst jederzeit dich entscheiden, umzusteigen auf Einzweckgutscheine. Phorest trennt pro Gutschein ganz sauber, ob er mit Mehrwertsteuer oder ohne verkauft wurde.

So einfach geht es:

  • Gehe zu Manager  > Einstellungen > Mehrwertsteuer. Ganz unten links ist das Eingabefeld für den Mehrwertsteuersatz, der bei Gutscheinverkäufen berechnet werden soll. Speichere.
  • OPTIONAL: Wer mit Konten für das Kassenbuch und den Datev-Export arbeitet: Gehe zu Manager > Unternehmen > Kassenbuchkonten und scrolle zu Gutscheine > Gutschein-VK mit MwSt. Trage hier das Konto ein, auf das alle Gutscheinverkäufe mit Mehrwertsteuer laufen sollen. Trage dasselbe Konto bei Gutschein-Rabatt mit MwSt. ein.


  • Scrolle weiter runter zu den Zahlarten und trage dort das Konto ein.

 

Fertig. Du kannst ab sofort Gutscheine mit Mehrwertsteuer verkaufen.

Wenn du dich dagegen entscheidest, trag einfach nichts ein im Mehrwertsteuerfeld.

 

Alte Gutscheine werden von Phorest so eingelöst, wie sie verkauft wurden, mit oder ohne Mehrwertsteuer - für jeden einzeln. Du musst dir keine Gedanken machen, wie die Gutscheine verkauft wurden. Es wird daher nach einer Umstellung immer noch Umsätze auf die Gutscheinzahlart ohne MwSt. geben, wenn alte Gutscheine eingelöst werden.

 

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