Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem PhorestPay Kartenterminal

Karteninhaber:innen müssen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Abwicklung von Kartenzahlungen informiert werden.

Warum müssen Karteninhaber:innen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden?

Wenn Kund:innen mit Karte bezahlen, werden personenbezogene Daten i.S.d. DSGVO erhoben und weiterverarbeitet. Dazu gehören in der Regel Name, Kartennummer und Ablaufdatum. Damit verbunden sind auch die weiteren Daten der Kartenzahlung, z.B. Betrag sowie Zeitpunkt, personenbezogene Daten.

Sensible Informationen wie der Sicherheitscode werden nicht gespeichert.

Worüber müssen Karteninhaber:innen informiert werden?

Karteninhaber:innen müssen über die Einzelheiten der Verarbeitung ihrer Daten bei der Kartenzahlung informiert werden. Dies umfasst die in Art. 13, 14 DSGVO genannten Angaben, z.B. zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen, zu den verarbeiteten Daten, den Zwecken sowie Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den Empfängern der Daten sowie einige weitere Angaben.

Wie werden Karteninhaber:innen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert?

Um sicherzustellen, dass diese Informationen zugänglich sind, lade bitte das beigefügte Dokument zur Datenschutz-Grundverordnung für deinen Salon herunter und bewahre es gut sichtbar auf. Alternativ kannst du den QR-Code ausschneiden und ihn im Bereich des Terminals aufstellen.

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